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Mitwirkungsmöglichkeiten

Die Mitwirkungsmöglichkeiten in der VHS Jülicher Land sind in der Satzung für die "Volkshochschule Jülicher Land" geregelt. Die Satzung wurde mit Wirkung vom 25.02.2013 neu gefasst. Dabei wurden einige wesentliche Änderungen vorgenommen.

Die Volkshochschulkonferenz wird gestärkt.
Sie findet mindestens einmal jährlich statt, diskutiert wesentliche Angelegenheiten der VHS und beschließt Empfehlungen an den Leiter der VHS und/oder den Träger.

Jeder Kurs kann für die Dauer eines Jahres eine/n Kurssprecher/in wählen (bislang nur Kurse ab 10 Veranstaltungstermine) und in die einmal jährlich stattfindende Sprecherversammlung entsenden. Diese hat die Aufgabe, Angelegenheiten der Teilnehmenden zu diskutieren und diese über eine/n zu wählenden Kurssprechervertreter in die VHS-Konferenz einzubringen.

Auch alle Kursleitenden treten einmal jährlich zu einer Versammlung zusammen, nutzen diese als Diskussionsforum und entsenden eine/n gewählten Vertreter/in in die VHS-Konferenz. Der Termin für die Versammlung der Teilnehmervertreter-/der Kursleitenden steht noch nicht fest.

Über diese formale Mitwirkungsstruktur hinaus steht natürlich allen, Teilnehmenden wie Kursleitenden, der direkte Weg zur Fachbereichsleitung oder zum Leiter der VHS offen, um Anliegen vorzubringen. Dies ist persönlich möglich oder über das Formular unter "Anregungen und Beschwerden". Außerdem kann sich jede/r an das Beschwerdemanagement der Stadt Jülich, Ansprechpartnerin Frau Noppen, wenden.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Die VHS Jülicher Land ist interessiert daran, Ihre Meinung zur VHS und den Kursen zu hören, die Sie besucht haben. Diese Rückmeldung ist einerseits für Sie ein Mitwirkungsinstrument, für uns eine Möglichkeit, uns stetig weiter zu verbessern.