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Teilnahmebedingungen/AGB

Auch die VHS Jülicher Land hat das berühmte "Kleingedruckte".
Die Teilnahmebedingungen sind die Basis für das Rechtsverhältnis, das Sie mit der VHS "Jülicher Land" durch Ihre Anmeldung bzw. Teilnahme an einem Kurs eingehen.

Wir bitten Sie, sich die Bedingungen durchzulesen und stehen für Nachfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

Die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen beruhen auf der für die "VHS Jülicher Land" gültigen Entgeltordnung. Die vollständige Entgeltordnung ist in der Geschäftsstelle einsehbar oder wird auf Wunsch ausgehändigt.

Teilnahmeberechtigung
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen der "VHS Jülicher Land" beträgt 16 Jahre. Ausnahmen sind im Einzelfall beim jeweiligen Kurs vermerkt.

Teilnehmerzahl
Veranstaltungen werden in der Regel durchgeführt, wenn die Zahl der angemeldeten Teilnehmer 10 beträgt.
Gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen („7-9" bzw. „5-6“) werden mit einer Mindestteilnehmerzahl von 7 bzw. 5 durchgeführt. Die VHS Jülich legt Höchstteilnehmerzahlen fest, die je nach Veranstaltung unterschiedlich sind.

Teilnahmeentgelt
Entgeltpflicht besteht bei rechtsverbindlicher Anmeldung oder Teilnahme an einer Veranstaltung. Dies gilt auch bei nur einmaliger Teilnahme und nicht fristgerechter Abmeldung. Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Die Bezahlung erfolgt bar oder im Lastschriftverfahren. Rücklastschriftgebühren, die nicht von der "VHS Jülicher Land" zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ratenzahlungen (ab 100,-- Euro) sind möglich.
Das Teilnahmeentgelt und eventuelle Zusatzkosten sind für jede Veranstaltung ausgewiesen (Normalpreis/ermäßigter Preis und Preis für 7-9 bzw. 5-6 TN). Im Teilnahmeentgelt ist die „Servicepauschale“ von in der Regel 4,-- Euro enthalten. Die Pauschale deckt einmalig alle Leistungen ab, die die "VHS Jülicher Land" außerhalb des Unterrichts erbringt (z.B. Anmeldung, Abmeldung, Bescheinigungen, Kopien o.ä.).

Ermäßigungen
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung. Das ermäßigte Entgelt ist veranstaltungsbezogen ausgewiesen. Veranstaltungen, die mit einem * gesondert gekennzeichnet sind, können für den o.g. Personenkreis nicht ermäßigt werden.
Teilnehmer/innen, die nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Leistungen des Sozialamtes bestreiten (Vorlage des Bewilligungsbescheides), und Personen, die diesen wirtschaftlich gleichgestellt sind, sind je Semester für eine Veranstaltung von der Entgeltzahlung im Sinne des § 2, Abs. 1 und 4 bis auf ein zu zahlendes Mindestentgelt befreit. Dieses ist nach Unterrichtsstunden gestaffelt und beträgt für bis zu 40 Unterrichtsstunden 15,-- Euro, für 41-80 Unterrichtsstunden 20 Euro und von 81-120 Unterrichtsstunden 25 Euro. Für Veranstaltungen über 120 Unterrichtsstunden beträgt das Entgelt 50 % des Regelentgeltes. Abs. 1, Satz 1 bis 3 gilt auch für Familienangehörige des genannten Personenkreises. Dies gilt nicht für Teilnehmer/innen der Kurse „Deutsch als Fremdsprache“, soweit sie der Integrationskursverordnung unterliegen.
Sämtliche Zusatzentgelte (z.B. Servicepauschale, Softwarepflege, Prüfungsgebühren) sowie die Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz („Bildungsurlaub“) sind von jeglicher Ermäßigung ausgenommen. Sofern Teilnehmer ohne Unterbrechung in mindestens 5 aufeinanderfolgenden Semestern Veranstaltungen besucht haben - Ausnahme Einzelveranstaltungen/Vorträge – gewährt die "VHS Jülicher Land" in den darauf folgenden Semestern, sofern sie weiterhin ohne Unterbrechung besucht werden, einen Entgeltnachlass von 10% für eine im jeweiligen Semester gebuchte Veranstaltung (mit Ausnahme von Einzelveranstaltungen/Vorträgen, Studienreisen/-fahrten). Der zu ermäßigende Kurs ist bei der Anmeldung festzulegen, ein späteres und rückwirkendes Geltendmachen des Anspruchs ist nicht möglich.

Rücktritt und Entgelterstattung
Ein Rücktritt nach der Anmeldung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Ein fristgerechter Rücktritt liegt vor, sofern vom Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB in Verbindung mit § 312d BGB Gebrauch gemacht wird. Die Widerrufsbelehrung ist im unteren Teil einsehbar.

Fristgerechter Rücktritt liegt ebenfalls vor

  • innerhalb von 4 Tagen nach dem ersten Veranstaltungstermin,
  • bei Veranstaltungen, die im Programm mit einem "K" (Kompakt) gekennzeichnet sind, bis spätestens 4 Tage vor Beginn der Veranstaltung,
  • bei Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ("Bildungsurlaub") bis zur im VHS-Programm veröffentlichten Abmeldefrist.
  • Bei Studienreisen und Studienfahrten gelten die im VHS-Programm im Einzelfall angegebenen Rücktrittsfristen bzw. Bedingungen des Veranstalters.


Für Veranstaltungen, die die "VHS Jülicher Land" im Auftrag und nach den Bedingungen Dritter durchführt (z.B. Arbeitsverwaltung), sind deren Rücktrittsbedingungen maßgebend.
Bei fristgerechtem Rücktritt durch den Teilnehmer fällt kein Entgelt an. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Die Servicepauschale wird einbehalten bzw. im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei Überschreitung der Fristen besteht grundsätzlich volle Entgeltpflicht und kein Anspruch auf Erstattung bereits eingezahlter Entgelte. Die Gründe für das Versäumen der Fristen sind nicht maßgeblich. Als Ausnahme kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes das Teilnahmeentgelt gutgeschrieben werden, sofern eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist. Die Entscheidung darüber trifft der VHS-Leiter/die VHS-Leiterin. Die Gutschrift ist übertragbar und zu jedem Zeitpunkt einlösbar, um Veranstaltungen der "VHS Jülicher Land" zu buchen.
Der Rücktritt ist der "VHS Jülicher Land" schriftlich (Postweg, Fax, e-mail) anzuzeigen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der "VHS Jülicher Land". Ein telefonischer Rücktritt ist ebenfalls möglich (mit Ausnahme gemäß Widerrufsrecht), er wird von der "VHS Jülicher Land" schriftlich dokumentiert und dem Anmeldeformular beigefügt. Ein Rücktritt durch Dritte oder bei anderen Personen (z.B. Dozenten) ist nicht möglich.
Bei Ausfall und Absage einer Veranstaltung durch die "VHS Jülicher Land" wird das Gesamtentgelt erstattet bzw. nicht vom Konto des Teilnehmers abgebucht.
Die Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt bargeldlos oder in der Geschäftsstelle in bar gegen Vorlage der Barzahlerquittung, jedoch nicht über das Ende des Hauhaltsjahres (10.12. des jeweiligen Jahres) hinaus.

Lehrbücher
Die Kosten für Lehrbücher sind nicht Bestandteil des Entgeltes, es sei denn, dass dies ausdrücklich vermerkt ist.

Nutzungsvereinbarung für die Nutzung des Internets (Festleitung und/oder WLan) im Rahmen von VHS-Kursen
Die VHS Jülicher Land (Träger: Stadt Jülich) erbringt für Teilnehmende an Kursen mit EDV-Inhalten Leistungen, die mit der Bereitstellung eines Internetzuganges über eine Festleitung und/oder über eine Funknetzverbindung (WLAN – Wireless Local Area Network-) in einem Gebäude oder auf einem Grundstück der Stadt Jülich und der Stadt Linnich (für den Schulungsraum in Linnich) verbunden sind. Die komplette Nutzungsvereinbarung finden Sie hier (pdf-Datei).

Haftung
Die VHS "Jülicher Land" haftet grundsätzlich nur im Rahmen bestehender Versicherungen der Stadt Jülich. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

Beschwerden und Anregungen
Eines der obersten Ziele der VHS "Jülicher Land" ist die Zufriedenheit der Teilnehmenden. Dennoch gibt es sicher immer auch Ansatzpunkte für Kritik oder Anregungen, etwas besser zu machen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Meinung zu äußern, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Mitarbeiter/innen der VHS werden sich darum bemühen, Kritikpunkte auszuräumen bzw. Ihre Anregungen umzusetzen (siehe auch: Mitwirkung, Anregungen und Beschwerden).

Widerrufsbelehrung