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Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen

Welchen Schulabschluss können Sie an der VHS Jülicher Land erwerben?

Im Rahmen eines zweijährigen integrierten Lehrgangs zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses führt die VHS Jülicher Land drei Abschlussprüfungen durch:

 

nach zwei Semestern: Hauptschulabschluss nach Klasse 9

nach drei Semestern: Hauptschulabschluss nach Klasse 10

nach vier Semestern: Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss)

 

Es handelt sich um staatlich anerkannte Abschlüsse, die gleichwertig mit den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen sind. Grundlage hierfür ist die „Verordnung zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I an Einrichtungen der Weiterbildung“ (PO-SI-WbG). Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an einer Prüfung teilzunehmen?

 

Die Zulassung zur Prüfung wird Teilnehmenden des Schulabschlusslehrgangs dann erteilt, wenn die erforderlichen Pflichtstunden Unterricht besucht wurden und wenn der Notendurchschnitt ein erfolgreiches Abschließen der Prüfung erwarten lässt.

 

 

Wie ist der Prüfungsablauf?

 

Jede Prüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen.

Über alle Prüfungsangelegenheiten entscheidet ein Prüfungsausschuss, der aus Fachbereichsleitungen bzw. der Leitung der Volkshochschule und den Kursleitungen des Lehrgangs besteht. Die Bezirksregierung kann einen schulfachlichen Aufsichtsbeamten als Prüfungsvorsitzenden entsenden.


Ca. drei Wochen vor den schriftlichen Prüfungen melden sich die Teilnehmenden zur Prüfung.

 

Für die schriftlichen Prüfungen zum Hauptschulabschluss nach Klasse 9 müssen die Teilnehmenden aus dem Fächerkanon Deutsch, Mathematik, Englisch zwei Fächer auswählen. Für die schriftlichen Prüfungen zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zur Fachoberschulreife müssen die Teilnehmenden aus dem Fächerkanon Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens zwei Fächer auswählen und höchstens ein Fach aus dem Wahlpflicht-Fächerkanon Gesellschaftslehre, Biologie, Kunst. Die Prüfungsdauer umfasst für HSA 9 zwei Stunden, Für HSA 10 drei Stunden und für FOR vier Stunden.

 

Ca. zwei Wochen vor den schriftlichen Prüfungen wird vom Prüfungsausschuss die Zulassung der Teilnehmenden zur Prüfung ausgesprochen und die Vornoten in allen Fächern festgelegt und mitgeteilt.

 

Die schriftlichen Prüfungen der Fächer Deutsch, Mathematik, und Englisch werden einer zentralen Prüfungsdatenbank für die Einrichtungen der Weiterbildung in NRW entnommen. Für die schriftlichen Prüfungen in den Wahlpflichtfächern reichen die Kursleitungen zwei Prüfungsvorschläge ein, die von der Bezirksregierung geprüft und von denen ein Vorschlag von der Bezirksregierung ausgewählt wird.

 

Ca. zwei Wochen nach den schriftlichen Prüfungen werden die Ergebnisse mitgeteilt und ggf. Einladungen zu mündlichen Prüfungen ausgesprochen.

Mündliche Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss in einem Fach oder mehreren Fächern angeordnet, wenn sich eine Differenz zwischen den Vornoten und den Ergebnissen der schriftlichen Arbeiten ergibt.

 

Weiterhin kann sich jede/r Teilnehmende freiwillig zur mündlichen Prüfung melden, sofern sie/er insgesamt in nicht mehr als drei Fächern mündliche Prüfungen zu absolvieren hat. Dies ist bis zwei Tage vor dem festgelegten Termin der mündlichen Prüfungen möglich.

Ca. eine Woche nach Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten finden die mündlichen Prüfungen statt. Die Prüflinge erhalten eine Aufgabe und 20 Minuten Zeit, um sich auf die mündliche Befragung dazu vorzubereiten. Die mündliche Prüfung dauert ca. 15 Minuten. Neben Fragen zur vorbereiteten Aufgabe können auch andere Themen des Unterrichts im Prüfungsfach angesprochen werden. Im Anschluss an die mündlichen Prüfungen beschließt der Prüfungsausschuss über die Endnoten.

 

Das Abschlusszeugnis erhalten die Teilnehmenden, deren Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind oder nicht ausreichende Leistungen in nur einem Fach durch mindestens befriedigende Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden.

 

Auf dem Zeugnis zur Fachoberschulreife wird ein Vermerk über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) eingetragen, wenn der Durchschnittswert der Gesamtzensuren mindestens befriedigend ist und in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch mindestens die Note befriedigend erzielt wurde.