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Staatliche Fördermöglichkeiten Ihrer Weiterbildung

Damit mehr Menschen Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen und ihre Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch lebenslanges Lernen verbessern, gibt es spezielle öffentliche Förderprogramme, die sie hierbei finanziell unterstützen:

Bildungsprämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie mind. 25 Jahre alt und erwerbstätig sind, durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Die Veranstaltungsgebühr darf maximal 1000 Euro betragen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Kosten der Weiterbildung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bildungspraemie.info

Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck unterstützt die Landesregierung NRW die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt 50% der Kosten bis zu 500 €. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Den Bildungsscheck beantragen können:

  • Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung), unter anderem
    • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
    • Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Un- oder Angelernte oder Beschäftigte, die länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig sind
    • Ältere ab 50 Jahren
    • befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche

·         Berufsrückkehrende ohne Anspruch auf Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

  • Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bildungsscheck.nrw.de

Bildungsscheck und Prämiengutschein können auch Beschäftigte im Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit erhalten. Alle zwei Kalenderjahre kann ein Gutschein pro Berechtigter Person ausgegeben werden. Der Eigenanteil muss vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, nur beim betrieblichen Zugang des Bildungsschecks wird er vom Arbeitgeber übernommen. Gefördert werden Kurs- und Prüfungsgebühren, keine Fahrt- Verpflegungs- oder Übernachtungskosten.

Um einen Bildungsscheck oder Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie eine Beratungsstelle aufsuchen. Kontaktdaten der umliegenden Beratungsstellen erhalten Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche