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Kursangebote / Programm / Kursdetails

Der Elternunterhalt ist durch das Angehörigenentlastungsgesetz in Vergessenheit geraten. Nach diesem Gesetz muss nur noch derjenige Elternunterhalt zahlen, dessen Einkommen über 100.000,00 € brutto im Jahr liegt. Überaus problematisch beim Rückgriff des Sozialamtes sind aber nach wie vor lebzeitige Schenkungen von Eltern an ihre Kinder, etwa die übliche Übertragung des Einfamilienhauses zu Lebzeiten. Wenn der Pflegefall eintritt und seit der Schenkung noch keine 10 Jahre vergangen sind, kann das Sozialamt die bereits vollzogene Schenkung angreifen. Dies gilt es zu vermeiden. Der Vortrag soll einen Überblick über den Elternunterhalt und mögliche Vermeidungsstrategien im Rahmen der Schenkung bieten, damit zukünftig richtig geschenkt wird.
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Kosten

0,00 €

Dieser Kurs ist für Schüler- oder Student/innen nicht ermäßigbar.


Termin(e)

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Kursort

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Dozent/in

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