Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW. 

Die VHS Jülicher Land ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vhs-juelicher-land.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit BITV NRW und dem BGG NRW vereinbar:

  • Leichte Sprache nicht durchgängig umgesetzt
    Nicht alle Texte sind in leichter Sprache formuliert. Wir überarbeiten unsere Texte weiterhin. Sollten Sie eine Erklärung in leichter Sprache zu einer bestimmten Fragestellung benötigen, melden Sie dies bitte an vhs(at)juelich.de.
  • Nicht barrierefreie Inhalte
    Auf der Webseite sind nicht alle PDFs UA-konform. Wir überarbeiten die PDFs aktuell. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, melden Sie dies bitte an vhs(at)juelich.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 14.01.2025 und basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im Januar 2025.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können hierzu das Kontaktformular nutzen oder an vhs(at)juelich.de schreiben.

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.

 

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